Arbeitsvertragliches bei Dienstfahrrädern: Wer wegen Arbeitsunfähigkeit einen Sachbezug nicht nutzen kann, trägt auch keine Leasingraten

Wer meint, dass bei einer Dienstradüberlassung alles einfacher und entspannter abläuft als bei der motorisierten Vierradvariante, der irrt. Dass auch hier Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht landen, zeigt der folgende Fall, den das Arbeitsgericht Osnabrück (ArbG) entscheiden musste. Ein Arbeitgeber hatte einer Arbeitnehmerin ein geleastes Dienstfahrrad für 36…

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