Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die SARS-CoV-2-Ausbreitung Änderungen im Kurzarbeitergeld beschlossen, die bis Anfang April vom Bundestag beschlossen werden sollen und vorerst bis Ende 2020 gültig sein werden. Konkret sieht das neue Gesetz folgende Maßnahmen vor: Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb zukünftig Kurzarbeit anmelden,…
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Anwaltskanzlei Wittmann & Hellenschmidt
Soweit möglich werden Sie von unserem Sekretariat schon bei der ersten Kontaktaufnahme auch mit dem für Ihr Anliegen zuständigen Rechtsanwalt verbunden, damit ggf. laufende Fristen ermittelt werden können und ferner abgeklärt werden kann, welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihres Falles benötigen.
