Dass Eigentum verpflichtet, ist hinreichend bekannt. Dazu gehört auch, das jeweils geltende Baurecht zu beachten, wenn man seine Grundstücksbebauung erweitern möchte. Wer meint, Behördenärger sei die schlimmste Konsequenz eines Schwarzbaus, der irrt. So beweist der folgende Fall des Oberlandesgerichts Hamm (OLG), dass sich das Übergehen geltender Vorschriften im Ernstfall als im Nachhinein schlechter Ratgeber erweist – denn dann wird es richtig teuer.
Ein Mann baute direkt neben einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Doppelgarage einen überdachten Holzunterstand, in dem er Brennholz lagerte. Nachdem der Sohn des Mannes eines Tages Holzarbeiten mit einer Kreissäge vorgenommen hatte, kam es in der kommenden Nacht durch einen technischen Defekt zu einem Brand an dem Holzunterstand. Das Feuer erfasste dabei auch die direkt angrenzende Doppelgarage der Nachbarn. Dadurch wurden auch zwei sich in der Garage befindende Ferraris beschädigt. Insgesamt entstand ein Schaden von rund 35.000 EUR. Den machte der Nachbar nun gegenüber dem Eigentümer des Holzunterstands geltend. Als der nicht zahlen wollte, kam es zu einer Klage.
Die Richter waren auf Seiten des geschädigten Nachbarn und verurteilten den Schädiger zur Schadensersatzzahlung. Das entscheidende Augenmerk lag dabei auf der Nichteinhaltung der Bauvorschrift, die gerade auch aus Brandschutzgründen einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück vorschreibt. Eben jene hatte der Beklagte mit seinem Holzunterstand unterschritten. Wird die Übertragung von Brandfolgen durch Lagerung brennbaren Holzes in einem bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstand ermöglicht, muss der Verantwortliche für die Folgen einstehen.
Hinweis: Die Einhaltung des Bauordnungsrechts ist wichtig. Die Vorschriften sind nicht zum Spaß da, sondern eben auch, um den Brandschutz zu gewährleisten.
Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 17.10.2019 – 24 U 146/18