Keine Amtspflichtverletzung: Schmerzensgeld für Kleinkind wegen häuslicher Quarantäne abgelehnt

Kinder und Jugendliche leiden aufgrund ihrer speziellen Lebenssituation besonders stark unter den Folgen der Coronapandemie. Und eine angeordnete Quarantäne macht ihnen das Ganze sicherlich noch schwerer. Ob dieser Umstand jedoch ein Anlass ist, Anspruch auf Schmerzensgeld zu erheben, musste das Landgericht Köln (LG) bewerten.

Ein dreijähriges Kindergartenkind wurde im März 2021 wegen eines positiv getesteten anderen Kindergartenkindes derselben Gruppe in häusliche Quarantäne geschickt. Diese dauerte zwölf Tage, und eine Verkürzung durch einen negativen Test war zu dieser Zeit nicht möglich. Die Eltern behaupteten nun, dass das Kind durch die Quarantäne psychische Schäden erlitten habe – es sei immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten. Es bestünde der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung, und deshalb machten die Eltern 3.000 EUR Schmerzensgeld geltend.

Die Klage verloren sie jedoch vor dem LG. Eine häusliche Quarantäne kann bei einem Kindergartenkind zwar zu psychischen Belastungen führen. Eine Amtspflichtverletzung und damit auch ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld scheiden jedoch aus, da die Quarantäneanordnung des Gesundheitsamts auf einer gesetzmäßigen Ermächtigungsgrundlage beruhte, die Voraussetzungen für ihren Erlass vorlagen und keine Ermessensfehler ersichtlich waren.

Hinweis: Möchten Sie prüfen lassen, ob Quarantänemaßnahmen rechtmäßig sind oder Sie gegebenenfalls sogar ein Schmerzensgeld erhalten können, sollte der Anwalt des Vertrauens gefragt werden.

Quelle: LG Köln, Urt. v. 26.10.2021 – 5 O 117/21