Wir vertreten Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht ist heute eine komplexe und hoch spezialisierte Materie. Angesichts unzähliger Gesetze und Verordnungen im Arbeits- und Tarifrecht sowie angesichts einer stark differenzierten, fast unüberschaubaren Rechtssprechung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen, wird auch ein erfahrener Unternehmensleiter schnell an seine Grenzen kommen.
Ob Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung, ohne fachkundigen Rat und fachkundige Vertretung besteht ein hohes Risiko, Fehler zu machen, die sich später, wenn überhaupt, nur unter hohen wirtschaftlichen Verlusten beheben lassen.
Sie können hier auf unsere Kompetenz und Erfahrung zurückgreifen. Wir beraten Sie im Individualarbeitsrecht wie im Kollektivarbeitsrecht. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht. Wir unterstützen Sie beim Erstellen von Arbeitsverträgen, die die Rechte und Pflichten der Parteien präzise beschreiben und künftigen Missverständnissen und Risiken vorbeugen. Wir beraten und unterstützen Sie beim Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen, um Fehler von vorne herein zu vermeiden. Wir stehen Ihnen auch auf allen anderen Gebieten des Arbeitsrechts mit Rat und Tat zur Seite, wie z.B. betrieblicher Mitbestimmung, befristete Arbeitsverhältnisse, Regelungen zur Teilarbeitszeit, Zeitarbeit, Anrechnung tariflicher Lohnerhöhung, Aufhebungsverträge etc.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und bilden uns laufend fort. Sprechen Sie mit uns!
Unser Fachanwalt
PETER WITTMANN
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Peter Wittmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über langjährige Berufserfahrung. Er berät Sie kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts, führt Verhandlungen über Aufhebungsverträge, Forderungen und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und vertritt Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, insbesondere vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Er unterstützt Sie im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei:
- Kündigung und Kündigungsschutzklagen
- Aufhebungsvertragsverhandlungen
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
- Streitigkeiten um Bonuszahlungen oder Zielvereinbarungsprämien
- Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
- Entfernung von Abmahnungen
- Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen, vor allem aus Sozialplänen
- Prüfung von Befristungs- und Bedingungsabreden
- Fragen zum Sonderschutz, z. B. für Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte
- Betriebsratstätigkeit und arbeitsrechtliche Absicherung
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