Schnelles Handeln ist wichtig.

Falls Sie eine Kündigung erhalten haben, stehen wir Ihnen schnell und kompetent zur Seite. Schnelles Handeln ist wichtig, weil gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden muss, sofern sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung zur Wehr setzen will. Ansonsten gehen die Arbeitnehmerrechte verloren. Um keine Frist zu versäumen, ist es erforderlich, sofort nach Erhalt einer Kündigung einen Termin mit einem Rechtsanwalt zu vereinbaren und darauf hinzuweisen, dass Ggegenstand der Beratung eine Kündigung sein soll. Nehmen Sie also mit unserer Kanzlei zeitnah nach Erhalt der Kündigung Kontakt auf.

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Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich kündigen. Das Arbeitsgericht kann eine Kündigung daraufhin überprüfen, ob die Kündigung überhaupt ausgesprochen werden durfte. Viele Kündigungen sind nicht rechtmäßig. Es lohnt sich also in den meisten Fällen, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen und hierzu fachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie, welches Vorgehen für Sie das Beste ist. Oft besteht die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung. Oder es kann auch eine gute Abfindung ausgehandelt werden. Wir informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und stehen Ihnen bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder im Arbeitsgerichtsprozess zuverlässig zur Seite. Wir unterstützen Sie engagiert bei der Verwirklichung Ihrer Rechte. Unser Ziel ist das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten. Hierbei können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung, unser Durchsetzungsvermögen und unser Verhandlungsgeschick verlassen.

Unser Fachanwalt

Peter Wittmann

PETER WITTMANN
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Peter Wittmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über langjährige Berufser­fahrung. Er berät Sie kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts, führt Verhandlungen über Aufhebungs­verträge, Forderungen und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und vertritt Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landes­arbeits­gerichten und dem Bundes­arbeitsgericht, insbesondere vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Er unterstützt Sie im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei:

  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen
  • Aufhebungsvertragsverhandlungen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
  • Streitigkeiten um Bonuszahlungen oder Zielvereinbarungsprämien
  • Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Entfernung von Abmahnungen
  • Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen, vor allem aus Sozialplänen
  • Prüfung von Befristungs- und Bedingungsabreden
  • Fragen zum Sonderschutz, z. B. für Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte
  • Betriebsratstätigkeit und arbeitsrechtliche Absicherung

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