Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger praktischer Erfahrung stellen wir uns Ihrem Problem und arbeiten mit Nachdruck daran, Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Das Baurecht ist ein Schwerpunkt von RA Hellenschmidt. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Bauherren und Bauunternehmern, z. B. bei der Geltendmachung/Abwehr von Gewährleistungsansprüchen (mangelhaft erbrachte Bauleistungen), von Vergütungsansprüchen, von Ansprüchen aus Bauverzögerung, etc.
Dass ein Bauvertrag, sei es ein Werkvertrag nach BGB, ein solcher unter Einbeziehung der VOB oder auch ein Bauträgervertrag, ohne Interessenkonflikte zwischen Bauherr und Bauunternehmer völlig problemlos und zu beiderseitiger Zufriedenheit abgewickelt werden kann, ist heute eher selten. Die Probleme beginnen oft schon während der Bauphase und setzen sich nach der Bauabnahme fort. Sie können regelmäßig nur bei rechtzeitiger Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung bzw. Vertretung zufriedenstellend gelöst werden.
Unser Fachanwalt
FRIEDEMANN HELLENSCHMIDT
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dieses Rechtsgebiet wird von RA Hellenschmidt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreut. Seine langjährige Erfahrung ermöglicht es ihm, Ihnen schnell und kompetent zur Seite zu stehen.
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