Das Maklerrecht ist nur auf den ersten Blick eine einfache Materie.
Schon beim Abschluss eines Maklervertrages ist vieles zu beachten. Wir beraten und vertreten Makler und Maklerkunden bei allen Problemen, die beim Abschluss und bei der Durchführung eines Maklervertrages auftreten können. Häufig ist z.B. fraglich, ob überhaupt ein durchsetzbarer Provisionsanspruch des Maklers besteht. Wir stellen uns Ihrem individuellen Problem. Oberstes Ziel ist die konsequente Vertretung Ihrer Interessen. Vereinbaren Sie einen Termin und sprechen Sie mit uns.
Unser Fachanwalt
FRIEDEMANN HELLENSCHMIDT
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dieses Rechtsgebiet wird von RA Hellenschmidt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreut. Seine langjährige Erfahrung ermöglicht es ihm, Ihnen schnell und kompetent zur Seite zu stehen.
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