Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Wohnraum-Mietrechts.
Rechtsanwalt Hellenschmidt berät und vertritt Vermieter und Mieter bei allen sich ergebenden Fragen und Problemen in den Bereichen des Wohnungsmietrechts.

Haben Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Wollen Sie Ihrem Mieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen?
Bestehen Zahlungsrückstände?
Dringt Lärm aus der Nachbarwohnung?
Soll die Wohnung besichtigt werden?
Steht ein Mangel der Wohnung bzw. eine Minderung der Miete im Raum?
Gibt es irgendein anderes Problem im Zusammenhang mit dem Mietvertrag?
Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig.
Ständige Fortbildung gewährleistet eine optimale und am neuesten Stand der Rechtsprechung orientierte Mandatsführung. RA Hellenschmidt verfügt über eine langjährige Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Interessen seiner Mandanten.
Eines noch zum Schluss:
Wir werden oft gefragt, ob wir eigentlich Vermieteranwälte oder Mieteranwälte sind.
Antwort: Wir sind Mietrechtsanwälte!
Wer noch nie einen Vermieter vertreten hat und das Vorgehen und Denken eines Vermieteranwaltes nicht kennt, hat nicht die Erfahrung, die er braucht, um einen Mieter gut vertreten zu können. Und umgekehrt: Wer noch nie einen Mieter vertreten hat, hat wohl kaum die Erfahrung, die es braucht, einen Vermieter gut vertreten zu können.
Fazit: Wir vertreten beide Seiten, weil davon beide profitieren.
Unser Fachanwalt

FRIEDEMANN HELLENSCHMIDT
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dieses Rechtsgebiet wird von RA Hellenschmidt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreut. Seine langjährige Erfahrung ermöglicht es ihm, Ihnen schnell und kompetent zur Seite zu stehen.